Preise

 

Der Unterricht findet in unserem Haus Osterloh 1, 22589 Hamburg an einem Steinway-Flügel statt; entweder an einem sehr schönen Steinway M-Flügel oder in einem größeren Raum an einem Steinway B-Flügel, an dem auch die Vorspiele vor Freunden, Verwandten und Musikinteressierten stattfinden können. In besonderen Fällen kann ergänzend ein online durchgeführter Unterricht sinnvoll sein.

Sie können mit uns entweder einzelne Unterrichtseinheiten oder eine regelmäßige (meistens) wöchentliche Teilnahme am Unterricht vereinbaren.  Einzeln vereinbarte Unterrichte bieten Ihnen eine höhere Flexibilität, die regelmäßige Teilnahme hingegen ist pädagogisch häufig sehr sinnvoll und zudem etwas kostengünstiger. Gerne können wir das für Sie geeignete Modell miteinander erproben und ggf. kurzfristig umstellen.

Wir bieten eine „Kennlernstunde“ (45 Minuten) zum Preis von € 30.- an.

Da es unserer Erfahrung nach in einer einzigen Stunde nicht immer ganz leicht ist zu entscheiden, ob man die Zusammenarbeit weiterführen möchte,  gelten auch bei einer regelmäßigen Unterrichtsteilnahme die ersten drei Monate als Probezeit, die Sie jederzeit beenden können.

In besonderen Fällen können wir bei der Bewerbung um ein Förderstipendium behilflich sein.


Einzelne Unterrichtsstunden

Das Honorar für eine Unterrichtseinheit von 30 min. beträgt EUR 33,00

Das Honorar für eine Unterrichtseinheit von 45 min. beträgt EUR 50,00

Das Honorar für eine Unterrichtseinheit von 60 min. beträgt EUR 65,00

Das Honorar für eine Unterrichtseinheit von 90 min. beträgt EUR 95,00



Regelmäßige, wöchentliche Unterrichtsteilnahme

Das monatliche Honorar für wöchentlich 30 min. Unterricht beträgt EUR 85,00

Das monatliche Honorar für wöchentlich 45 min. Unterricht beträgt EUR 125,00

Das monatliche Honorar für wöchentlich 60 min. Unterricht beträgt EUR 160,00 

Das monatliche Honorar für wöchentlich 90 min. Unterricht beträgt EUR 240,00


Regelungen zum Klavierunterricht

bei regelmäßiger, wöchentlicher Unterrichtsteilnahme

  

 

        Die ersten zwölf tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von einer Woche möglich.

 

        Im weiteren Unterrichtsverlauf  ist eine Kündigung zum 31. Dezember, 31. März, 31. Juli oder 30. September möglich. Sie muss uns sechs Wochen zuvor mitgeteilt werden.

 

        Der Unterricht findet wöchentlich als Einzelunterricht statt.

 

        Er entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Hamburger Schulferien.

 

        Die Höhe des monatlich zu zahlenden Honorars ergibt sich aus der Teilung des  Jahreshonorars in zwölf gleiche Teile. Es wird jeweils am fünfzehnten Tag jeden Monats fällig.

 

        Für Unterrichtsausfälle gilt das Verursacherprinzip:

 

        Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so können wir gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

 

        Bei ernstlicher Verhinderung bemühen wir uns, Unterrichtsstunden, die mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, nachzugeben.

 

        Entfällt der Unterricht aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, wird er nach- bzw. vorgegeben oder anteilig nicht berechnet bzw. rückvergütet.